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Auswahl- und Zuschlagskriterien für ein EU‑Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung eines CAFM‑Systems als SaaS

Dieser Bericht leitet vergaberechtskonforme Auswahl‑ (Eignungs‑) und Zuschlagskriterien für die Beschaffung eines CAFM‑Systems als Software‑as‑a‑Service (SaaS) im EU‑Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb her. Schwerpunkt sind Transparenz, Trennungsgebot Eignung/Zuschlag, Verhältnismäßigkeit, Nachprüfbarkeit und eine prüfsichere Bewertungsmatrix.

Die wichtigsten Leitplanken

Die Vergabe folgt den Grundsätzen Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit.
Eignungskriterien dürfen nur die Kategorien (i) Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung, (ii) wirtschaftlich‑finanzielle Leistungsfähigkeit, (iii) technische‑berufliche Leistungsfähigkeit betreffen und müssen auftragsbezogen und angemessen sein. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (bestes Preis‑Leistungs‑Verhältnis möglich; qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte sind zulässig, wenn auftragsbezogen und prüfbar). Für die Verfahrenswahl und -durchführung im Verhandlungsverfahren gilt: Der Auftraggeber kann ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen wählen (insb. bei Anpassungsbedarf/Komplexität). Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb grundsätzlich mindestens 30 Tage.

Zu den prüfungsfesten Wertungsanforderungen zählt insbesondere:

  • Strikte Trennung von Eignung (Teilnahmewettbewerb) und Zuschlagswertung: Unternehmens‑Erfahrung/Leistungsfähigkeit darf grundsätzlich nicht als Zuschlagskriterium „nochmal“ bewertet werden.

  • Transparente Offenlegung von Zuschlagskriterien/Unterkriterien und Bewertungslogik spätestens rechtzeitig vor Angebotsfrist.

  • Bewertungsmatrizen mit 0–5‑Punkten und Mindestpunkteschwellen können zulässig sein, wenn sie vorab bekannt gemacht und sachgerecht begründet sind.

  • Änderungen während der Vertragslaufzeit sind vergaberechtlich sensibel; wesentliche Änderungen erfordern grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren.

Zur Preis-/Kostenwertung wird ein nachprüfbarer TCO‑Ansatz (Total Cost of Ownership) empfohlen. Der Bericht stellt einen exakten TCO‑Rechenweg bereit und integriert die von Ihnen vorgegebene Budgetstruktur: Software 30.000 € einmalig, Wartung/Services 17 % p. a. hiervon und Training 10.000 € p. a. (Varianten 1/3/5 Jahre). Dieser Rechenweg ist zugleich als Muster für ein einheitliches Preisblatt geeignet.

Annahmen und Parameter

Schwellenwert- und Regimeannahme. Es wird – entsprechend Ihrer Aufgabenstellung – ein EU‑Oberschwellenverfahren konzipiert.

Für Deutschland gelten ab 01.01.2026 u. a. folgende EU‑Schwellenwerte (netto):

  • klassische Auftraggeber (subzentrale Auftraggeber): Liefer‑/Dienstleistungen 216.000 €, Bau 5.404.000 €; zentrale Auftraggeber: Liefer‑/Dienstleistungen 140.000 €. Wenn der Auftrag ein Sektorenauftrag wäre (SektVO/Utilities), läge die maßgebliche Liefer‑/Dienstleistungsschwelle typischerweise bei 432.000 €.

  • Auffälligkeit: Der von Ihnen vorgegebene Kostenrahmen führt bei 5 Jahren zu einem TCO‑Beispiel von 105.500 € (siehe TCO‑Abschnitt) und läge damit unter 216.000 €. Das EU‑Verfahren wäre dann nicht zwingend; möglich wäre aber (a) dass der tatsächliche Auftragswert höher ist (Optionen/Module/Integrations‑ und Migrationsleistungen/weitere Nutzerzahlen) oder (b) der Auftrag umfasst zusätzliche Leistungen, die im Budget nicht enthalten sind. Für die Auftragswertschätzung sind Optionen/Verlängerungen zwingend einzubeziehen.

Laufzeitannahmen

Eine konkrete Vertragslaufzeit ist nicht vorgegeben; daher werden TCO‑Varianten für 1/3/5 Jahre ausgewiesen. Praxisnah ist oft eine Basislaufzeit (z. B. 3 Jahre) plus Optionen; vergaberechtlich muss die Auftragswertschätzung die Gesamtlaufzeit inkl. Optionen abbilden.
Nutzungsumfangannahmen. Nutzerzahlen, Standorte, Datenvolumen, Integrationslandschaft (ERP, DMS, IAM/SSO etc.) und Migrationsquellen sind nur teilweise bekannt. Für ein Preisblatt und Vergleichbarkeit sollten diese Parameter als „Vergabeszenario“ in den Unterlagen fixiert werden (z. B. Anzahl Admins/Power User/Meldende; Anzahl Liegenschaften; erwartete Ticketvolumina; Schnittstellenanzahl).

Rechtsrahmen und Leitplanken für Kriterien

  • Normative Struktur: EU‑Recht, GWB/VgV und ggf. SektVO

EU‑Vergaberecht

Die Grundstruktur (Verfahrensarten, Transparenz, Gleichbehandlung) folgt der Richtlinie 2014/24/EU. Das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung ist in Art. 29 geregelt; die Wahl der Verfahren u. a. in Art. 26.
Der deutsche Rechtsrahmen setzt dies im Oberschwellenbereich primär über GWB (Teil 4) und VgV um.

VgV‑Schlüsselstellen für Ihre Kriterienlogik

  • Wahl der Verfahrensart / Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb: § 14 VgV (insb. Abs. 3).

  • Durchführung des Verhandlungsverfahrens: § 17 VgV (u. a. Fristen, Erstangebote).

  • Leistungsbeschreibung als Funktions-/Leistungsanforderung (wichtig für marktoffene SaaS‑Beschaffung): § 31 VgV.

  • Dokumentation/Vergabevermerk (Nachprüfungsfestigkeit): § 8 VgV.

  • Begrenzung der Bewerberzahl im Teilnahmewettbewerb: § 51 VgV (Mindestzahl i. d. R. nicht unter 3).

  • Normen/Zertifikate nur mit Gleichwertigkeit: § 49 VgV („oder gleichwertig“).

GWB‑Schlüsselstellen

  • Grundsätze Wettbewerb/Transparenz/Gleichbehandlung/Verhältnismäßigkeit: § 97 GWB.

  • Eignungssystematik und Verhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen: § 122 GWB.

  • Zwingende/fakultative Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB.

  • Zuschlag/Wirtschaftlichkeit/Zuschlagskriterien: § 127 GWB.

  • Vertragsänderungen: § 132 GWB.

  • Informations‑ und Wartepflicht (Standstill): § 134 GWB.

  • Nachprüfungsantrag/Rügekontext: § 160 GWB.

Trennungsgebot Eignung vs Zuschlag

  • Kernaussage: Zuschlagskriterien müssen auf die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots gerichtet sein; Kriterien, die im Wesentlichen die Eignung/Leistungsfähigkeit der Bieter bewerten, sind als Zuschlagskriterien unzulässig.

  • Praktische Konsequenz für Ihr Wunschkriterium „Lieferantenstabilität“: Finanzierung/Bilanzkennzahlen gehören regelmäßig in die Eignung (Teilnahmewettbewerb) – nicht in den Zuschlag. Im Zuschlag darf nur „leistungsgegenstandsbezogene Kontinuitäts‑/Betriebsqualität“ bewertet werden (z. B. BCM/DR‑Konzept, Exit‑Reife, Auditierbarkeit).

Transparenz von Unterkriterien/Bewertungsmatrix (OLG Düsseldorf)

Die Offenlegung von Zuschlagskriterien und Unterkriterien/Anwendungssystematik hat so zu erfolgen, dass Bieter nachvollziehen können, wie bewertet wird.

Zugleich zeigt Verg 6/22, dass eine 0–5‑Punkte‑Matrix und Mindestpunkteschwellen zulässig sein können, wenn sie transparent vorgegeben und sachgerecht angewandt werden.

Vertragsänderungen

In Deutschland ist § 132 GWB der zentrale Anker: Wesentliche Änderungen während der Vertragslaufzeit erfordern grundsätzlich ein neues Verfahren. Das ist bei SaaS (Release‑/Change‑Dynamik) in den Vertragsklauseln zu berücksichtigen (Change‑Control; zulässige Änderungsklauseln).

Nachhaltigkeitskriterien

EU‑Leitfäden betonen, dass Umweltaspekte im Rahmen der 2014er Richtlinien in Leistungsbeschreibung, Wertung und Vertragsausführung berücksichtigt werden können, u. a. über Lebenszykluskostenrechnung und Umwelt‑Zuschlagskriterien, sofern Transparenz/Bezug/Prüfbarkeit gewährleistet sind.

Leistungsgegenstand und Mindestanforderungen für ein CAFM‑SaaS

  • Leistungsbeschreibung: Funktionsorientiert, prüfbar, SaaS‑spezifisch

Für CAFM‑SaaS empfiehlt sich eine Primärbeschreibung als Funktions-/Leistungsanforderung mit objektiv prüfbaren Abnahmekriterien (Testfälle, Datenmappings, SLA‑Messmethoden). Dies ist vergaberechtlich ausdrücklich vorgesehen.

SaaS‑typische Risiken (Betrieb, Security, Datenexport, Update‑Zyklen) sind Teil des Leistungsgegenstands – nicht „nice to have“.

Die nachfolgenden Module sind als Funktionsblöcke in der Leistungsbeschreibung geeignet (je Block: Muss/Soll; Abnahmekriterium; Nachweis/Demo‑Szenario):

  • Asset-/Anlagenmanagement: Stammdatenmodell, Hierarchien (Standort‑Gebäude‑Etage‑Raum‑Asset), Dokumentenverknüpfung, Kennzeichnung (z. B. Barcode/QR), Lebenszyklus, Zustands-/Wertattribute, Historie/Audit‑Trail.

  • Raum-/Flächenmanagement: Flächentypen, Flächenberechnung (Methodik festlegen), Belegung, Umzugs-/Änderungsprozesse, Raum‑Services (Buchung, Ausstattung), Aktualisierungsworkflows.

  • Wartungs-/Instandhaltungsmanagement: Wartungspläne, zyklische Aufgaben, Checklisten, Nachweisführung, Ressourcenplanung, Dienstleistersteuerung, Ersatzteile/Material soweit relevant, mobile Rückmeldungen.

  • Störungs-/Helpdesk‑ & Ticketmanagement: Meldungsaufnahme (Web/Mobile), Priorisierung, Kategorien, Eskalation, Statuskommunikation, SLA‑Uhren, Wissensdatenbank.

Schnittstellen & Integration

  • IAM/SSO (z. B. SAML/OIDC) und rollenbasiertes Berechtigungssystem,

  • DMS‑Anbindung (Dokumente),

  • offene API (REST) und dokumentierte Import/Export‑Mechanismen,

  • Protokollierung (technische Logs + fachliche Änderungsprotokolle).

Mobile Nutzung

Rollenbasierte Mobile‑App/Web‑App, offline‑fähige Kernprozesse (falls erforderlich), Fotodokumentation, Scan‑Funktionen.

Reporting/Analytics

Standardberichte, Ad‑hoc‑Reports, Exportformate, KPI‑Framework, revisionssichere Protokollierung.

Datenschutz (DSGVO) als Muss‑Rahmen

  • Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO – u. a. Vertraulichkeit/Integrität/Verfügbarkeit/Belastbarkeit, Wiederherstellbarkeit.

  • Subunternehmersteuerung (Transparenz, Zustimmung/Informationspflichten, Audit‑Pflichten).

Datenspeicherort und Drittlandrisiken

Wenn Datenverarbeitung oder Supportzugriffe außerhalb EWR möglich sind, müssen Transfer‑Risikobewertungen und ergänzende Maßnahmen (Vertrag + technisch organisatorisch) vorgesehen werden.

Informationssicherheit/Cloud‑Sicherheit (Shared Responsibility)

BSI‑nahe Leitlinien betonen das Shared‑Responsibility‑Prinzip und nennen Vertragsgegenstände wie Lokation, Backup, Monitoring, Verfügbarkeit als typische Regelungsfelder. Als Nachweisrahmen kann BSI‑C5 (oder gleichwertig) genutzt werden; C5 wird als umfassender Kriterienkatalog für Cloud‑Dienste beschrieben und ist in der Praxis etabliert.
Vergaberechtlich ist bei Zertifikaten zwingend eine Gleichwertigkeit zuzulassen.

Verfügbarkeit/SLAs

Muss‑Anforderungen sollten Messmethoden (Monitoring, Messpunkt, Wartungsfenster, Ausschlüsse) und Mindestwerte definieren.

Backup & Notfallwiederanlauf

  • Muss‑Anforderungen: RPO/RTO, Testwiederherstellung, Verschlüsselung, getrennte Aufbewahrung, Protokollierung.

Exit/Portabilität

  • Muss‑Anforderungen: Datenexportformate, Datenmodellbeschreibung, Exit‑Assistance, Lösch-/Nachweispflichten, Übergangsfristen.

Betriebs‑, Support‑ und Migrationsleistungen

Betrieb/Support umfasst u. a. Ticketsystem/Incident‑Management, Reaktions-/Lösungszeiten, Release‑Kommunikation, Wartungsfenster, Störungsmanagement, (optional) 24/7‑Bereitschaft. EVB‑IT‑Cloud‑Strukturen sehen dafür z. B. ein Ticketsystem und definierbare Leistungspläne vor.

Migration sollte als eigener Leistungsbaustein beschrieben werden: Datenquellen, Mapping‑Pflichten, Testdaten‑Migration, Cutover‑Plan, Validierung, Protokollierung, Abnahme.

Grundstruktur und Verhältnismäßigkeit

Eignungskriterien müssen in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und angemessen sein. Im Teilnahmewettbewerb sind zudem zwingende/fakultative Ausschlussgründe zu prüfen.

Die nachfolgende Ausgestaltung trennt strikt:

  • Teilnahmevoraussetzungen (Mindestanforderungen, KO): ohne Erfüllung → Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb

  • Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung (nur falls >N geeignete Bewerber): objektiv, nichtdiskriminierend, in der Bekanntmachung genannt.

Die Mindestanforderungen sind bewusst so formuliert, dass sie den Markt nicht unnötig verengen:

  • Ausschlussgründe / Zuverlässigkeit (KO): „Der Bewerber erklärt das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB; fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB werden offengelegt.“

  • Berufsausübung (KO): „Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung Handelsregister/gleichwertig).“

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (KO, proportional festlegen): Beispiel (zu parametrisieren): „Jahresumsatz im Leistungsbereich Software/Cloud‑Betrieb in den letzten 3 Geschäftsjahren: im Mittel ≥ [X] €.“
    Rechtsrahmen: Anforderungen können gestellt werden, müssen auftragsbezogen/proportional sein.

  • Referenzen (KO): Beispiel: „Mindestens zwei Referenzen über Einführung und Betrieb eines CAFM‑ oder vergleichbaren FM‑Systems als SaaS in den letzten 3–5 Jahren, jeweils mit: (i) Migration von Bestandsdaten, (ii) mindestens [Y] Nutzer, (iii) mindestens [Z] produktiven Schnittstellen.“
    Technische/berufliche Leistungsfähigkeit ist als Eignung prüfbar.

  • Informationssicherheits‑Nachweisrahmen (KO oder „Muss‑Konzept“): Beispiel: „Der Bewerber verfügt über ein ISMS und kann für den Cloudbetrieb einen geeigneten Nachweis (z. B. ISO/IEC 27001 oder BSI‑C5‑Testat oder gleichwertig) vorlegen.“
    Gleichwertigkeit ist zwingend zuzulassen.

Nachweise und Formulierungsbausteine

Die VgV sieht für Eignungsnachweise die Kategorien wirtschaftlich‑finanziell und technisch‑beruflich vor.

Für Zertifikate/Normen gilt: Nur „oder gleichwertig“.

Tabelle: Eignungskriterien, Nachweise, Mindestniveau (Muster)

Eignungskategorie

Kriterium (Formulierungsbeispiel)

Mindestniveau (Beispiel)

Nachweis (Beispiel)

Zuverlässigkeit

Keine Ausschlussgründe §§ 123/124 GWB

KO

Eigenerklärung; auf Verlangen Nachweise

Berufsausübung

Register/Erlaubnis

KO

Registerauszug/gleichwertig

Finanziell

Umsatz im relevanten Bereich / Haftpflicht

proportional

Jahresabschlüsse/Erklärung; Police

Technisch

Referenzen SaaS CAFM inkl. Migration/Integration

mind. 2

Referenzblätter (Kontakt, Umfang, Zeitraum)

Technisch

Projektteam Rollenabdeckung (PL, Migration, Integration, Security/DS)

Rollen vollständig

Rollenprofile/CVs (Kurz)

Qualität/Umwelt Normen

ISO 27001 / BSI C5 oder gleichwertig

je nach Schutzbedarf

Zertifikat/Testat oder Gleichwertigkeitsnachweis

Bewerberbegrenzung bei zu vielen geeigneten Teilnahmeanträgen

Eine Begrenzung ist zulässig; Mindestzahl der einzuladenden Bewerber im Verhandlungsverfahren i. d. R. nicht unter 3.
Die Kriterien der Begrenzung müssen objektiv, nichtdiskriminierend sein und in der Bekanntmachung genannt werden; Praxis und Rechtsprechung betonen dies.

Beispiel‑Auswahlkriterien (nur zur Begrenzung, nicht Zuschlag):

  • Referenz‑Komplexität (Skalierung, Schnittstellenanzahl, Migrationstiefe)

  • Security/Compliance‑Reife (auditierte Nachweise; Gleichwertigkeit)

  • Projektkapazität (nachweisbare FTE‑Verfügbarkeit, Rollenabdeckung)

  • Integrationskompetenz (API‑Erfahrung, SSO‑Projekte)

Formulierungsbeispiel (Bekanntmachung/Teilnahmebedingungen)

„Sofern mehr als [N] geeignete Bewerber vorliegen, werden die einzuladenden Bewerber anhand der objektiven Auswahlkriterien Referenzvergleichbarkeit/Komplexität, Security‑Reifegrad und Projektressourcen ausgewählt. Die Kriterien dienen ausschließlich der Eignungsdifferenzierung und haben keinen Bezug zur späteren Zuschlagswertung.“

Grundmodell: Muss‑Leistungsanforderungen plus wertbare Zuschlagsmatrix

Die Zuschlagswertung muss das wirtschaftlichste Angebot anhand vorab festgelegter Zuschlagskriterien bestimmen.

Zuschlagskriterien/Unterkriterien und Bewertungsmatrix sind transparent vorzugeben.

Empfohlene Architektur:

  • Muss‑Prüfung (KO): Erfüllung Mindestanforderungen (Funktional/NFR, DSGVO‑Basics, Mindest‑SLA, Preisblatt vollständig)

  • Wertung: 0–5‑Skala je Unterkriterium (mit textlichen Bewertungsankern) + Preis/TCO‑Formel

  • Mindestqualitätsschwellen (optional): z. B. Mindestpunktzahl pro kritischem Qualitätsblock (zulässig bei sachlicher Begründung; Beispiele in der Rspr.).

Der folgende Gewichtungsvorschlag (100 Punkte) ist typisch robust für SaaS‑Kernsysteme, weil Betriebs‑/Migrations‑/Security‑Qualität häufig projektentscheidend ist:

  • Preis/TCO: 30

  • Funktionale Leistungsfähigkeit & Usability: 20

  • Technische Lösung & Integration: 15

  • Datenschutz & Informationssicherheit: 15

  • Service/Betrieb/Support & SLA‑Qualität: 10

  • Migration & Einführungsprojekt: 10

Bewertungsmethodik (0–5‑Skala + Preisformel)

  • 0 Punkte: nicht erfüllt / nicht prüfbar / widerspricht Muss

  • 1 Punkt: nur mit gravierenden Einschränkungen

  • 2 Punkte: mit wesentlichen Einschränkungen (Mindestniveau gerade erreicht)

  • 3 Punkte: erfüllt (Standard)

  • 4 Punkte: gut erfüllt (nachweislicher Mehrwert, geringer Projektrisiko)

  • 5 Punkte: sehr gut erfüllt (Best‑Practice, hoher Mehrwert, belastbar belegt)