Betriebsfähigkeit mit verlässlichen Facility-Management-Systemen steuern
Betriebliche Steuerungsfähigkeit als Ziel definieren
Ein System für computerunterstütztes Facility Management ist nicht bereits deshalb betriebsfähig, weil Benutzer sich anmelden können und einzelne Funktionen technisch reagieren. Betriebsfähigkeit ist erst erreicht, wenn das System die vorgesehenen Facility-Management-Prozesse verlässlich unterstützt und seine Informationen für betriebliche Entscheidungen ausreichend vollständig, aktuell, eindeutig und verfügbar sind. Dabei ist zwischen technischer Systemverfügbarkeit und fachlicher Nutzbarkeit zu unterscheiden. Ein technisch erreichbares System kann fachlich nicht betriebsfähig sein, wenn Anlagenstammdaten fehlen, Wartungsfristen falsch berechnet werden, Aufträge nicht den richtigen Objekten zugeordnet sind oder Schnittstellen unbemerkt veraltete Daten liefern. Umgekehrt kann bei einer begrenzten technischen Störung ein definierter Ersatzprozess die wesentlichen Betriebsaufgaben vorübergehend erhalten. Für jede wesentliche Funktion ist deshalb festzulegen, welche betriebliche Wirkung erwartet wird, welche Daten zwingend erforderlich sind, welche Rollen handeln müssen und welche Ausfallzeit beziehungsweise Datenverzögerung noch vertretbar ist. Sinnvoll sind die Zustände betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Ein Ausfall der grafischen Flächenansicht kann beispielsweise hinnehmbar sein, solange Arbeitsaufträge und Prüfpflichten weiter sicher bearbeitet werden können. Ein Ausfall der fälligen sicherheitsrelevanten Prüfungen oder eine nicht erkennbare Störung des Auftragsflusses kann dagegen die fachliche Betriebsfähigkeit unmittelbar aufheben. Das System ist damit kein Selbstzweck, sondern eine betriebliche Steuerungsressource, deren Freigabe am tatsächlich unterstützten Prozess gemessen werden muss.
