Nicht nach Größe der Datei, sondern nach betrieblichem Risiko migrieren
Ein Ablöseprogramm sollte zuerst die Schattenprozesse bearbeiten, deren Ausfall oder Fehlstand große betriebliche Folgen hätte. Kriterien sind Sicherheits- und Compliance-Relevanz, Prozesskritikalität, Zahl der abhängigen Nutzer, Datenvolumen, Änderungsfrequenz, fehlende Vertretung und Grad der Systemabhängigkeit. Eine kleine, nur von einer Person gepflegte Prüfliste kann vor einer umfangreichen Komfortauswertung priorisiert werden. Die CAFM-Ist-Aufnahme und Datenmapping-Inhalte liefern bereits Methoden zur Medienbruch-, Redundanz- und Datenanalyse.
Vor der Migration festlegen, was künftig fachlich anders laufen soll
Die Überführung ist nicht nur ein technischer Import. Zunächst wird entschieden, welcher Prozess künftig gilt, welche Daten wirklich benötigt werden, wer sie pflegt und welche Funktionen im Zielsystem verfügbar sein müssen. Andernfalls wird eine historisch gewachsene Nebenliste lediglich digital konserviert. Besonders bei Excel-basierten Workflows sind oft implizite Regeln, persönliche Filter, Farbcodes oder Makros enthalten, die im Zielprozess ausdrücklich bewertet werden müssen. Nur fachlich notwendige Funktionen werden übernommen; obsolette Sonderwege dürfen mit der Migration enden.
Überführungsphase
Freigabekriterium
Typisches Risiko
Analyse
Prozess und Daten verstanden
verdeckte Regeln fehlen
Zieldesign
Owner und führende Quelle bestätigt
Altprozess wird nur kopiert
Migration
Daten technisch übertragen
Fehlstände werden mitgenommen
Validierung
Daten und Workflow geprüft
technischer Import gilt als Abnahme
Cut-over
Altweg gesperrt oder archiviert
Doppelpflege bleibt bestehen
Datenbestand und Prozessfunktion getrennt abnehmen
Nach der Übernahme wird geprüft, ob Daten vollständig und richtig angekommen sind und ob der neue Prozess tatsächlich arbeitsfähig ist. CAFM-Migrationskonzepte empfehlen Vergleichszahlen, Testimporte und gezielte Validierung. Für kritische Schattenprozesse kommt eine Funktionsprüfung hinzu: Können Verantwortliche Aufgaben erfassen, priorisieren, freigeben und abschließen? Sind Berechtigungen korrekt? Werden Benachrichtigungen und Nachweise erzeugt? Eine technisch erfolgreiche Migration gilt erst dann als betriebliche Ablösung, wenn der Zielprozess die erforderliche Leistung erbringt.
Lokales Wissen aus Nebenprozessen vor der Abschaltung sichern
Schattenprozesse enthalten häufig Erfahrungswissen, das im Datenmodell nicht sichtbar ist. Dazu gehören informelle Eskalationswege, Ausnahmen, typische Fehlerbilder oder Hinweise auf besondere Nutzeranforderungen. Vor der Abschaltung wird daher mit den tatsächlichen Anwendern geprüft, welche Informationen für den Regelprozess relevant bleiben. Dieser Schritt ist kein Argument, jede historisch gewachsene Eigenlösung zu erhalten. Er verhindert vielmehr, dass die Organisation bei der technischen Bereinigung nützliches Betriebswissen verliert und anschließend neue Nebenwege entstehen.
Doppelpflege nur für einen festgelegten Übergangszeitraum zulassen
Während der Umstellung kann ein Parallelbetrieb notwendig sein. Dann werden Start, Dauer, führende Quelle, zulässige Änderungswege und Abschaltkriterien verbindlich festgelegt. Die CAFM-Einführungsinhalte beschreiben Parallelbetrieb als risikoärmere, aber aufwendigere Übergangsform und verlangen klare Doppelpflege- und Abschaltregeln. Nach erfolgreicher Abnahme wird der alte Nebenweg auf Read-only gesetzt, archiviert oder gelöscht. Ein unbegrenzter Parallelbetrieb ist keine Migration, sondern eine neue dauerhafte Redundanz.