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CAFM ohne Anbindung des DGUV V3 Prüfkofffers

Facility Management: FM-Software » Schnittstellen » Prüfkoffer » CAFM ohne Anbindung des Testers

CAFM-System ohne Prüfkoffer-Anbindung für manuelle Geräteprüfung und Datenerfassung

Organisation von DGUV V3-Prüfungen im CAFM ohne Prüfkoffer-Schnittstelle - Planung und Terminsteuerung der Prüfungen

Auch ohne direkte Anbindung an ein Prüfgerät kann das CAFM-System die Prüfzyklen und -termine zentral verwalten. Hierzu werden im CAFM für alle prüfpflichtigen ortsveränderlichen Betriebsmittel Wartungsaufträge oder Checklisten mit fest definierten Fristen hinterlegt. Die Fälligkeitsintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den gesetzlichen Vorgaben (je nach Gerätetyp meist jährlich oder maximal alle 24 Monate). Das CAFM erinnert eigenständig an anstehende Termine und führt eine Übersicht über fällige, durchgeführte oder versäumte Prüfungen. So entsteht eine klare Terminsteuerung über das System – etwa durch automatisierte Erinnerungen, Eskalationsregeln oder Kalenderansichten. Ein solches Fristen- und Zyklenmanagement wird ausdrücklich als CAFM-Funktion beschrieben: Es ermöglicht u. a. Prüfzyklen- und Fristenmanagement, Dokumentation der Messergebnisse sowie Statusübersicht zu geprüften und ungeprüften Geräten. Auf diese Weise lassen sich die wiederkehrenden DGUV V3-Prüfungen ohne Medienbruch zentral planen und steuern.

Manuelle Übertragung von Prüfergebnissen aus dem DGUV V3 Prüfkoffer in das CAFM-System

Übergabe der Prüflinge an den Prüfer

In Ermangelung einer Schnittstelle müssen die relevanten Gerätdaten manuell vom CAFM an den Prüfer übergeben werden. Üblich ist, vor Prüfbeginn eine Liste aller fälligen Geräte zu erstellen – z. B. als gedruckter Bericht oder als PDF-Export aus dem CAFM. Diese Prüfliste enthält alle erforderlichen Stammdaten (wie Typ, Hersteller, Inventarnummer, Standort) und Identifikatoren der Geräte, die geprüft werden sollen. Wichtig ist dabei, dass jedes Gerät eindeutig gekennzeichnet ist (etwa durch Inventarnummer oder Barcode) – die DGUV verlangt in der Prüfprotokoll-Dokumentation mindestens Typ, Hersteller und Inventarnummer des Betriebsmittels. Der Prüfer nutzt diese Aufstellung als Arbeitsgrundlage und gleichen die Geräte anhand ihrer Kennzeichnung im Betrieb ab. Gegebenenfalls kann er selbst Prüfanleitungen, Checklisten oder Formulare mitbringen, welche die im CAFM definierten Punkte widerspiegeln. Die manuelle Übergabe stellt sicher, dass der Prüfdienstleister alle relevanten Informationen (Standort, Gerätetyp, bisheriger Prüfstatus) erhält, auch wenn keine digitale Kopplung besteht.

Durchführung und manuelle Rückmeldung der Prüfergebnisse

Der Prüfdienstleister führt die eigentliche Messung nach DGUV V3 und DIN VDE 0701/0702 fachgerecht durch und protokolliert die Ergebnisse – in der Regel handschriftlich auf Prüfprotokollen oder Listen. Dabei werden Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Ableitströme, Funktionsprüfungen usw. dokumentiert. Die Ergebnisse müssen vollständig aufgezeichnet werden: Wie in der Betreiberverantwortung beschrieben, dienen die Prüfprotokolle dazu, alle durchgeführten Messungen und Prüfergebnisse festzuhalten. Nach Abschluss der Vor-Ort-Prüfung gibt der Prüfer diese Unterlagen (z. B. als Liste, Heft oder Scan) an den CAFM-Verantwortlichen zurück. Im CAFM werden die Prüfaufträge dann manuell als erledigt markiert. Messergebnisse oder Abweichungen überträgt man per Hand in die Datenbank oder hängt die Protokolle als digitale Anhänge (z. B. PDF oder Bilddateien) an die jeweiligen Geräte- bzw. Auftragsdatensätze an. Auf diese Weise sichert das CAFM systematisch die Dokumentation der Messergebnisse, wie sie im CAFM als unverzichtbare Funktion gefordert wird. Eine Statusübersicht im System zeigt, welche Geräte erfolgreich geprüft sind und welche noch ausstehen.

Mängelverfolgung, Wiederholungsprüfungen und Aussonderung

Findet der Prüfer Mängel oder Defekte, müssen diese protokolliert und nachverfolgt werden. Typischerweise wird dazu eine Mängelliste erstellt, in der alle festgestellten Fehler samt Dringlichkeit eingetragen werden. Das CAFM-System sollte Mängel als separate Nachfolgeaufträge erfassen (etwa als Instandsetzungsauftrag oder Weiterleitungs-Ticket), damit sie sachgerecht abgearbeitet werden können. Die Behebung der Mängel wird ebenfalls dokumentiert (z. B. „Widerstand repariert“ oder „Betriebsmittel ersetzt“) und mit Datum versehen. Bei kritischen Beanstandungen kann es nötig sein, eine Wiederholungsprüfung durchzuführen oder das Gerät bis zur Fehlerbeseitigung stillzulegen. Gemäß DGUV-Vorschrift müssen unsichere Geräte deutlich als „mangelhaft/unsicher“ gekennzeichnet und sofort außer Betrieb genommen werden. In der Dokumentation wird vermerkt, ob ein Gerät ausgemustert wird oder wann die Nachprüfung fällig ist. Nach Abschluss von Reparaturen oder Austausch wird ein neuer Prüfauftrag im CAFM angelegt. Der gesamte Mängelbearbeitungsprozess – von Fehlerfeststellung bis zur Wiederholungsprüfung – wird somit über das CAFM verfolgt. Wichtig ist: Die Auswertung aller Prüfprotokolle gehört zu den Organisationspflichten des Unternehmers, denn nur so lassen sich Fristen anpassen, Reparaturen auslösen oder defekte Betriebsmittel ersetzen.

Dokumentation und Archivierung der Prüfprotokolle

Alle Prüfprotokolle müssen sorgfältig aufbewahrt werden, sei es digital oder in Papierform. Im CAFM bietet sich an, Protokolle und Berichte als Dateien im Dokumentenmanagement-System zu archivieren oder direkt im System zu erfassen. Papierprotokolle können gescannt und als PDF den jeweiligen Geräten zugeordnet werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine revisionssichere Aufbewahrung bis zur nächsten Prüfung; empfohlen wird jedoch eine längere Frist (z. B. mindestens zwei Jahre oder im Haftungsfall bis zu zehn Jahre). Die Archivierung ermöglicht es, Veränderungen des Gerätezustands nachvollziehbar zu machen und historische Prüfbefunde für Trendanalysen zu nutzen. Alle Prüfunterlagen dienen zudem als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherung – fehlende oder unleserliche Protokolle werden rechtlich so gewertet, als sei die Prüfung nie durchgeführt worden. Daher müssen neben Messergebnissen auch Prüfplaketten (Kennzeichnung) und elektronische Protokollnachweise aufbewahrt werden. Zusammengefasst sichert das CAFM-System durch digitale Anhänge, strukturierte Akten oder Dokumentkategorien die vollständige und geordnete Ablage aller Prüfunterlagen.

Nachweispflichten gegenüber Behörden und Haftung

Das Unternehmen (Betreiber) muss gegenüber Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden jederzeit belegen können, dass alle DGUV V3-Prüfungen gesetzeskonform durchgeführt wurden. Dabei genügen generelle Übersichten nicht: Für jede einzelne Prüfung ist das protokollierte Messergebnis vorzulegen (Papier- oder Digitaldokument). Das CAFM hilft, diese Nachweise bereitzustellen: Es kann auf Knopfdruck eine Prüfhistorie ausgeben und Protokolle ausdrucken oder exportieren. Fehlen Prüfprotokolle oder ist deren Inhalt lückenhaft, drohen empfindliche Konsequenzen – Bußgelder und persönliche Haftung des Unternehmers. Entsprechend legt man im CAFM Wert auf Vollständigkeit und Unverfälschbarkeit der Einträge. Dokumentationspflichten (inklusive Prüfplaketten mit Datum und Fristangabe) sind in der DGUV klar verankert. Das Aufbewahren der vollständigen Akten ist also keine „Kann“-Aufgabe, sondern rechtliche Pflicht: Wie der Gesetzestext unmissverständlich festlegt, müssen Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung (und besser darüber hinaus) aufbewahrt werden. Nur so können im Falle von Audits oder Schadensfällen alle erforderlichen Nachweise erbracht werden.

Rollenverteilung

Für die praktische Umsetzung spielen verschiedene Rollen zusammen. Der Betreiber oder Unternehmer trägt die übergeordnete Verantwortung für Organisation und Kontrolle der Prüfungen. Er muss sicherstellen, dass rechtzeitig Prüftermine definiert, qualifiziertes Personal (Elektrofachkraft) bestellt und Mängel behoben werden. Meist benennt er eine oder mehrere Elektrofachkräfte (EFK), die fachkundig die Prüfungen durchführen oder überwachen. Diese EFK haben „Auswahlverantwortung“ für die Prüfpersonen und „Kontrollverantwortung“ über Vollständigkeit und Fristen. Externe Prüfdienstleister werden beauftragt, die praktischen Messungen auszuführen und Prüfprotokolle anzufertigen. Sie gelten als Ausführungspersonal, das allerdings die erfassten Daten dokumentiert, Mängel anmerkt und das Prüfergebnis bescheinigt. Eine weitere Person (häufig ein CAFM-Administrator oder Facility-Manager) pflegt im Hintergrund die CAFM-Daten: Er legt Prüfaufträge an, aktualisiert Gerätedaten und ruft Nachweise ab. Dieser CAFM-Admin verknüpft Testergebnisse mit den entsprechenden Assets und initiiert bei Bedarf Folgeprozesse. Zusammen bilden diese Rollen ein kontrolliertes System: Die Verantwortlichkeiten (Organisation, Auswahl, Kontrolle) dürfen zwar delegiert werden, doch letztlich bleibt der Betreiber dafür in der Pflicht.

Serienprüfungen, Fristen, Etikettierung und Datenpflege

In der Praxis können oft gleichartige Geräte in Serie vorliegen (z. B. mehrere identische Stromkabel, Werkzeuge oder Computer), deren Prüfungen sich terminlich bündeln lassen. Das CAFM kann hier mit Sammelaufträgen oder Gruppenprüfungen arbeiten: Geräte gleicher Kategorie können unter einem übergeordneten Prüflistepunkt zusammengefasst und an einem oder wenigen Terminen abgearbeitet werden. Die individuelle Gerätenummer bleibt dabei als Schlüssel erhalten. Prüffristen werden dabei dennoch einzeln geführt – das System schlägt z. B. vor, alle Verlängerungskabel eines Stocks alle drei Jahre zu prüfen. Wichtig ist, dass nach jeder bestandenen Prüfung ein Prüfetikett oder Prüfplakette am Gerät angebracht wird, auf dem Prüfdatum, nächster Prüftermin und Prüfgrundlage vermerkt sind. Alte Prüfaufkleber sind zuvor zu entfernen. Die Beschriftung erlaubt ein schnelles Ablesen des nächsten Prüftermins vor Ort und sorgt für Transparenz. Schlägt eine Prüfung fehl, wird das Gerät mit einem auffälligen Warnhinweis versehen und außer Betrieb genommen. Parallel zur Prüfkennzeichnung muss die Stammdatenpflege im CAFM auf dem aktuellen Stand sein: Jede Inventarnummer, jedes Typenschild und jeder Standort muss korrekt eingepflegt werden. Kommt es zu Austausch oder Außerbetriebnahme eines Geräts, wird dies sofort im CAFM vermerkt. So bleibt das Inventar konsistent und es können keine Prüflücken durch veraltete Gerätelisten entstehen. Auf diese Weise decken serienmäßige Prüfungen, strikte Fristenverwaltung, eindeutige Etikettierung und sorgfältige Datenpflege gemeinsam einen lückenlosen Prüfprozess auch ohne technische Schnittstelle ab.