Vergabe- und Teilnahmebedingungen
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Bedingungen für Zuschlag und Teilnahme
Diese Unterlage regelt die Bedingungen für Teilnahme, Angebotsabgabe, Verhandlung, Bewertung und Zuschlag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung eines Computer-Aided Facility Management (CAFM)-Systems einschließlich der hierfür erforderlichen Implementierungs-, Migrations-, Integrations-, Schulungs-, Support- und gegebenenfalls Hosting-Leistungen. Sie richtet sich an alle potenziellen Bewerber und Bieter und soll durch einheitliche Vorgaben, nachvollziehbare Eignungsanforderungen, klare formale Regeln sowie transparente Zuschlagskriterien sicherstellen, dass die Teilnahme diskriminierungsfrei, vergleichbar, wirtschaftlich und sachgerecht erfolgt. Diese Unterlage beschreibt ausschließlich die vergabe- und wertungsbezogenen Rahmenbedingungen; technische, fachliche und vertragliche Detailanforderungen ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen. Soweit in dieser Unterlage Mindestanforderungen, Nachweise, Fristen oder Verfahrensschritte mit Platzhaltern versehen sind, sind diese vor Veröffentlichung durch den Auftraggeber zu vervollständigen. Mit Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots erkennt der jeweilige Wirtschaftsteilnehmer die in dieser Unterlage festgelegten Regeln als verbindliche Grundlage des Verfahrens an, sofern nicht zwingendes anwendbares Recht entgegensteht.
- Zweck und Geltungsbereich
- Vergabeverfahren und Verfahrensregeln
- Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeunterlagen
- Zuschlagsbedingungen und Bewertungsrahmen
- Formale Anforderungen an Teilnahmeanträge und Angebote
- Zurückweisung, Ausschluss und Verifikation
Zweck der Unterlage
Diese Unterlage definiert die Anforderungen und Regeln, nach denen Wirtschaftsteilnehmer am Verfahren teilnehmen können und nach denen zulässige Angebote bewertet und der Zuschlag erteilt wird. Sie dient der Herstellung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Verfahrenssicherheit und bildet die vergabeseitige Grundlage für die Eignungsprüfung, die Angebotswertung, die Verhandlungsführung und die abschließende Zuschlagsentscheidung.
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Unterlage bezeichnet „Auftraggeber“ die ausschreibende Stelle [Auftraggeber]. „Bewerber“ bezeichnet einen Wirtschaftsteilnehmer in der Teilnahmestufe. „Bieter“ bezeichnet einen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Wirtschaftsteilnehmer. „CAFM-System“ bezeichnet die vom Auftragnehmer bereitzustellende Softwarelösung zur Unterstützung von Facility-Management-Prozessen einschließlich zugehöriger Leistungen. „Mindestanforderungen“ sind Anforderungen, die zwingend einzuhalten sind und deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen kann. „Endgültiges Angebot“ ist das nach Abschluss der Verhandlungen abgegebene verbindliche Angebot. Soweit in dieser Unterlage auf Tage Bezug genommen wird, sind [Kalendertage/Werktage] gemeint.
Geltungsbereich
Die Regelungen dieser Unterlage gelten für alle Bewerber, Bieter, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften oder Bietergemeinschaften, benannte Nachunternehmer sowie für alle Dritten, auf deren Kapazitäten sich ein Bewerber oder Bieter stützt. Soweit sich ein Wirtschaftsteilnehmer auf Dritte beruft, gelten die Anforderungen dieser Unterlage sinngemäß auch für diese Dritten, insbesondere hinsichtlich Eignung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit der Kapazitäten und Nachweisführung.
Verhältnis zu den übrigen Vergabeunterlagen
Diese Unterlage ist Bestandteil der gesamten Vergabeunterlagen und ist im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Verfahrensunterlagen zu lesen, insbesondere mit [Aufforderung zur Teilnahme], [Bewerbungsbedingungen], [Leistungsbeschreibung], [Pflichtenheft], [Vertragsentwurf], [Preisblatt], [Fragen-und-Antworten-Dokumentation] sowie etwaigen [Nachträgen/Addenda]. Im Fall eines Widerspruchs gilt die von dem Auftraggeber in [Rangfolge der Vergabeunterlagen] festgelegte Dokumentenhierarchie.
Art des Verfahrens
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Das Verfahren gliedert sich grundsätzlich in folgende Stufen: (a) Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen, (b) Eingang und Prüfung der Teilnahmeanträge, (c) Eignungsprüfung und gegebenenfalls Auswahl einer begrenzten Zahl geeigneter Bewerber, (d) Aufforderung an die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots, (e) Durchführung von Aufklärungs- und Verhandlungsrunden, gegebenenfalls einschließlich Präsentationen, Workshops und Systemdemonstrationen, (f) Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote, (g) abschließende Wertung und Zuschlagsentscheidung sowie (h) Zuschlagserteilung und nachfolgende Information der nicht berücksichtigten Teilnehmer. Der Auftraggeber beabsichtigt, [Anzahl] geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Gehen mehr geeignete Teilnahmeanträge ein als die vorgesehene Höchstzahl, erfolgt eine Auswahl nach den in [Abschnitt/Anlage] definierten objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlkriterien.
Verfahrensgrundsätze
Das Verfahren wird unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Wahrung des Wettbewerbs und Vertraulichkeit durchgeführt. Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter erhalten dieselben wesentlichen Informationen und dieselben Fristen. Auskünfte, Klarstellungen oder Änderungen, die für den Wettbewerb oder die Angebotsbearbeitung wesentlich sind, werden in geeigneter Form allen betroffenen Teilnehmern gleichzeitig mitgeteilt. Individuelle Gespräche im Rahmen von Verhandlungen oder Aufklärungen dürfen keinem Bieter einen unzulässigen Informations- oder Wettbewerbsvorteil verschaffen. Der Auftraggeber dokumentiert die wesentlichen Verfahrensschritte und Wertungsentscheidungen in nachvollziehbarer Weise.
Verhandlungsrahmen
Gegenstand der Verhandlungen können insbesondere die Projekt- und Implementierungsmethodik, die Rollout- und Einführungsplanung, der Datenbereinigungs- und Migrationsansatz, das Integrations- und Schnittstellenkonzept, das Betriebs- und Supportmodell, die Schulungs- und Change-Management-Konzeption, optionale Leistungsbestandteile, kommerzielle Optimierungen sowie die Präzisierung von Leistungsparametern sein, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Nicht zur Verhandlung stehen Mindestanforderungen, Ausschlussgründe, zwingende formale Verfahrensregeln, als nicht verhandelbar gekennzeichnete wesentliche Vertragsbedingungen, verbindliche Sicherheits- und Compliance-Vorgaben sowie die in den Vergabeunterlagen festgelegte Grundstruktur der Zuschlagskriterien. Ergebnisse von Verhandlungen werden für die jeweilige weitere Verfahrensstufe nur dann verbindlich, wenn sie durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt oder in geänderten Vergabeunterlagen veröffentlicht werden.
Vorbehalte und Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge und Angebote auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen, Aufklärungen und Nachweise anzufordern, Referenzen zu verifizieren, Bieterpräsentationen oder Systemdemonstrationen zu verlangen, Verhandlungen in mehreren Phasen durchzuführen, die Zahl der zur weiteren Verhandlung zugelassenen Angebote zu reduzieren, soweit dies vorab bekannt gemacht wurde, sowie den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen, sofern dies in den Vergabeunterlagen vorbehalten wurde. Der Auftraggeber kann das Verfahren aus sachlichem Grund ganz oder teilweise aufheben, in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzen oder neu strukturieren, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Teilnahme am Verfahren, die Erstellung des Teilnahmeantrags, die Erstellung des Angebots, Präsentationen, Workshops, Verhandlungen oder Teststellungen besteht nicht. Alternative oder Nebenangebote sind nur zulässig, wenn sie in [Abschnitt] ausdrücklich zugelassen werden.
Rechtsstellung und grundsätzliche Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind einzelne Wirtschaftsteilnehmer, Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften sowie Wirtschaftsteilnehmer, die sich auf Kapazitäten Dritter stützen, sofern sie ihre rechtliche Handlungsfähigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen. Jeder Bewerber hat seine Firma, Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigten Personen und gegebenenfalls seine Registereintragung anzugeben. Bewerber- oder Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, aus der Zusammensetzung, federführendes Mitglied, Vertretungsbefugnis, Leistungsanteile und – soweit gefordert – gesamtschuldnerische Haftung hervorgehen. Mehrfachbeteiligungen, die zu einer Wettbewerbsverfälschung führen können, sind unzulässig; der Auftraggeber kann entsprechende Teilnehmer vom Verfahren ausschließen.
Ausschlussgründe
Vom Verfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden, wenn gesetzliche zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu können insbesondere strafrechtlich relevante Verfehlungen, Korruption, Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Verpflichtungen, schwerwiegende berufliche Verfehlungen, erhebliche oder fortdauernde Mängel bei der Ausführung früherer Verträge, unzutreffende oder irreführende Erklärungen, versuchte unzulässige Einflussnahme auf das Verfahren, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, nicht behebbare Interessenkonflikte, erhebliche Datenschutz- oder Informationssicherheitsverstöße sowie Verstöße gegen steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen zählen. Gleiches gilt bei Insolvenz, Liquidation, Einstellung der Geschäftstätigkeit oder vergleichbaren Umständen, soweit diese die Vertragserfüllung gefährden. Sofern nach anwendbarem Recht zulässig, können nachgewiesene Selbstreinigungsmaßnahmen berücksichtigt werden; der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für deren Geeignetheit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch geeignete Nachweise zu belegen. Hierzu gehören mindestens: (a) Erklärung über den Gesamtumsatz und den auf Leistungen im Zusammenhang mit Softwareimplementierung, CAFM/IWMS- oder digitalen FM-Leistungen bezogenen Umsatz der letzten [drei] abgeschlossenen Geschäftsjahre; (b) geeigneter Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag] je Schadensfall und [Betrag] je Versicherungsjahr oder eine verbindliche Zusage, dass ein entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfall eingerichtet wird; (c) Erklärung, dass keine Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Finanzierung und Durchführung eines mehrphasigen Implementierungs- und Betriebsvertrags gefährden; sowie (d) auf Verlangen des Auftraggebers Jahresabschlüsse, Bilanzauszüge, Bankerklärungen oder gleichwertige Nachweise. Der Auftraggeber behält sich vor, Mindestanforderungen festzulegen, insbesondere einen Mindestjahresumsatz von [Betrag] in [Währung], einen Mindestumsatz im einschlägigen Leistungsbereich von [Betrag] sowie weitere wirtschaftliche Kennzahlen in [Anlage].
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, ein CAFM-System einschließlich aller zugehörigen Dienstleistungen fachgerecht einzuführen und zu betreiben. Erwartet werden insbesondere nachweisbare Erfahrungen in der Konzeption, Konfiguration und Implementierung vergleichbarer Softwarelösungen, im Umgang mit Stammdaten, Bestands-, Anlagen-, Flächen- und Dokumentendaten, in der Datenbereinigung und Datenmigration aus heterogenen Quellsystemen, in der Herstellung und dem Test von Schnittstellen zu angrenzenden Systemen, in der Abbildung von FM-Prozessen in Workflows und Rollenmodellen, in Schulung und Anwenderbefähigung, im Testmanagement, in Go-Live- und Hypercare-Phasen sowie in Support- und Betriebsleistungen. Sofern vom Auftraggeber gefordert, sind zudem Fähigkeiten hinsichtlich Cloud-/Hosting-Betrieb, Informationssicherheit, Berechtigungskonzepten, Auditierbarkeit, Berichtswesen, mobilen Anwendungen und Mehrmandanten- oder Mehrstandortfähigkeit darzulegen.
Mindestanforderungen an Referenzen
Der Bewerber hat mindestens [Anzahl] Referenzprojekte aus den letzten [Anzahl] Jahren vorzulegen, die hinsichtlich Komplexität, Umfang und Leistungsbild mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar können insbesondere Projekte sein, die ein CAFM-System oder eine funktional ähnliche FM-Softwarelösung einschließlich Konfiguration, Datenmigration, Integration, Schulung und Inbetriebnahme umfassen. Mindestens [Anzahl] Referenzen müssen die Migration strukturierter Objekt-, Anlagen-, Flächen- oder Stammdaten umfassen; mindestens [Anzahl] Referenzen müssen die Anbindung an angrenzende Unternehmenssysteme oder technische Systeme umfassen; und mindestens [Anzahl] Referenzen müssen eine gestufte Einführung, ein Multi-Site-Rollout oder eine vergleichbar koordinationsintensive Implementierung belegen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: Auftraggeber/Branche [ggf. anonymisiert in der Teilnahmestufe], Leistungszeitraum, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, eingesetzte Module/Funktionalitäten, Anzahl der Nutzer, Objekte, Standorte oder Datensätze, Integrationsumfang, Migrationsvolumen, Rolle des Bewerbers, eingesetztes Kernteam, Auftragswert [soweit zulässig] und eine Ansprechperson für Rückfragen [soweit benennbar].
Schlüsselpersonal und Lieferorganisation
Der Bewerber hat für die Angebots- und gegebenenfalls Verhandlungsstufe eine belastbare Projekt- und Lieferorganisation darzustellen. Zu benennen sind mindestens die Rollen [Projektleiter], [Lösungsarchitekt], [Migrationsverantwortlicher], [Integrationsverantwortlicher], [FM-Prozessberater], [Testmanager], [Schulungs-/Change-Lead] und [Service-/Support-Manager], soweit diese für die ausgeschriebenen Leistungen relevant sind. Für jede Schlüsselperson sind Name, Rolle, Qualifikation, Berufserfahrung, projektrelevante Erfahrung, Sprachkenntnisse, Zertifizierungen [soweit einschlägig], Verfügbarkeit in Prozent oder Personentagen sowie der geplante Einsatzzeitraum anzugeben. Der Auftraggeber kann Mindestanforderungen an Erfahrung und Verfügbarkeit festlegen, beispielsweise [Anzahl] Jahre einschlägige Berufserfahrung für den Projektleiter und nachgewiesene Teilnahme an mindestens [Anzahl] vergleichbaren Implementierungsprojekten für die jeweils benannten Schlüsselrollen. Ein Austausch von Schlüsselpersonal nach Angebotsabgabe ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nur durch mindestens gleichwertige Ersatzpersonen zulässig.
Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe
Der Einsatz von Nachunternehmern ist im Teilnahmeantrag und im Angebot transparent darzustellen. Für jeden benannten Nachunternehmer sind Umfang und Art der Leistung, dessen Identität, gegebenenfalls die wirtschaftliche oder technische Relevanz der Leistung sowie die erforderlichen Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Soweit sich ein Bewerber oder Bieter auf Kapazitäten Dritter stützt, ist durch Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass diese Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Der federführende Bieter bzw. das federführende Mitglied einer Bietergemeinschaft bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Gesamtleistung verantwortlich, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Austausch benannter Nachunternehmer oder Drittunternehmen nur aus sachlichem Grund und nur bei nachgewiesener Gleichwertigkeit zuzulassen.
Allgemeine Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen
Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen müssen vollständig, wahrheitsgemäß, lesbar und innerhalb der in [Abschnitt 7.2] genannten Frist über den vorgegebenen Einreichungskanal eingereicht werden. Sofern Dokumente in einer anderen Sprache als [Verfahrenssprache] abgefasst sind, kann der Auftraggeber eine Übersetzung in [Verfahrenssprache] verlangen. Der Auftraggeber kann bestimmen, ob Eigenerklärungen in der Teilnahmestufe ausreichen und welche Nachweise erst auf gesonderte Anforderung oder vor Zuschlag vorzulegen sind.
Übersicht der Teilnahmeunterlagen
Die nachstehende Übersicht benennt die vom Bewerber grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, in der Bekanntmachung, den Formblättern oder den weiteren Vergabeunterlagen zusätzliche oder konkretisierte Anforderungen festzulegen.
| Unterlage/Nachweis | Mindestinhalt/Zweck | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| Unterzeichneter Teilnahmeantrag und Bieter-/Bewerbererklärung | Formale Teilnahmeerklärung, Benennung des Wirtschaftsteilnehmers, Anerkennung der Verfahrensbedingungen, Angaben zu Ansprechpartnern und Vertretungsbefugnis | zwingend |
| Erklärung zu Ausschlussgründen | Nachweis der Zuverlässigkeit, Integrität und rechtlichen Zulässigkeit der Teilnahme | zwingend |
| Nachweis der Rechtsform / Registerauszug / gleichwertiger Beleg | Nachweis der rechtlichen Existenz und Vertretungsberechtigung | zwingend |
| Erklärungen zu Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmern und Eignungsleihe | Offenlegung der Lieferstruktur und der in Anspruch genommenen Kapazitäten Dritter | zwingend, soweit einschlägig |
| Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit | Umsatzangaben, Versicherungsnachweis, Jahresabschlüsse oder gleichwertige Unterlagen | zwingend |
| Referenzliste gemäß Referenztemplate | Nachweis vergleichbarer Erfahrungen im relevanten Leistungsbereich | zwingend |
| Lebensläufe / Projektprofile des Schlüsselpersonals | Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit und projektrelevanten Erfahrung | zwingend |
| Erklärung zu Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance | Nachweis der grundsätzlichen Befähigung zur sicheren Erbringung digitaler FM-Leistungen | zwingend |
| Produkt- und Unternehmensdarstellung | Kurzbeschreibung des Anbieters, der Lösung und des Liefermodells | sofern gefordert |
| Weitere vom Auftraggeber angeforderte Nachweise | Zum Beispiel Zertifikate, Referenzbestätigungen, Bonitätsauskünfte oder Übersetzungen | nach Anforderung |
Zuschlagsgrundlage
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilt. In die abschließende Wertung werden nur solche Angebote einbezogen, die fristgerecht eingegangen, vollständig, formal ordnungsgemäß, frei von unzulässigen Vorbehalten und mit sämtlichen Mindestanforderungen vereinbar sind. Varianten oder Nebenangebote werden nur berücksichtigt, sofern ihre Zulässigkeit in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist.
Zulässigkeits- und Mindestanforderungsprüfung vor der Wertung
Vor der inhaltlichen Angebotswertung prüft der Auftraggeber insbesondere die rechtzeitige Einreichung, die formale Ordnungsmäßigkeit, die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, die Anerkennung zwingender Vergabebedingungen, die Einhaltung von Mindestanforderungen, die Nachvollziehbarkeit der Preisangaben, die Plausibilität zentraler Leistungszusagen sowie das Fehlen unzulässiger Bedingungen, Einschränkungen oder Widersprüche. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.
Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die Wertung der finalen Angebote erfolgt anhand der nachstehenden Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber legt die endgültigen Gewichtungen, gegebenenfalls Unterkriterien sowie etwaige Mindestschwellen vor Versand der Angebotsaufforderung bzw. vor Beginn der wertungsrelevanten Verfahrensstufe verbindlich fest.
Bewertungsmethodik
Die qualitativen Zuschlagskriterien werden nach einem einheitlichen Punkteschema von [0 bis 5] oder [0 bis 10] bewertet. Der Auftraggeber verwendet hierfür eine Bewertungsmatrix mit textlichen Bewertungsmaßstäben. Beispielhaft kann die Skala wie folgt ausgestaltet sein: 0 Punkte = keine oder unzureichende Erfüllung; 1 Punkt = stark defizitäre Erfüllung; 2 Punkte = nur eingeschränkte Erfüllung; 3 Punkte = ordnungsgemäße Erfüllung; 4 Punkte = gute Erfüllung mit erkennbarem Mehrwert; 5 Punkte = sehr gute bis ausgezeichnete Erfüllung mit überzeugender Umsetzbarkeit. Die erreichten Rohpunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Bewertung des kommerziellen Angebots erfolgt nach der in [Anlage/Bewertungsmatrix] festgelegten Preisformel auf Basis des Gesamtbewertungspreises über den Zeitraum [Bewertungszeitraum], einschließlich der dort definierten Pflicht-, Optional- und Folgekostenbestandteile. Sofern Mindestschwellen für einzelne Qualitätskriterien oder die Gesamtqualitätswertung festgelegt werden, führt deren Nichterreichen zum Ausschluss des Angebots aus der weiteren Wertung.
Systemdemonstrationen und Bieterpräsentationen
Der Auftraggeber kann von den zur Verhandlung zugelassenen Bietern verlangen, die angebotene CAFM-Lösung anhand eines einheitlichen Demonstrationsskripts vorzustellen. Die Demonstration kann insbesondere standardisierte Anwendungsfälle zu Störungsmeldung und Ticketbearbeitung, Instandhaltungsplanung, Objekt- und Anlagendaten, Flächen- und Raumverwaltung, Dokumentenverknüpfung, Reporting/Dashboards, Rollen- und Berechtigungssteuerung, mobiler Nutzung sowie Schnittstellen- oder Workflow-Funktionalitäten umfassen. Der Auftraggeber kann Demo-Datensätze, Testfälle, Zeitfenster, Teilnehmerrollen und formale Präsentationsvorgaben vorgeben. Bewertet werden nur solche Inhalte, die nach den Vergabeunterlagen wertungsrelevant sind; der Auftraggeber kann verlangen, dass in der Demonstration gezeigte Aussagen im endgültigen Angebot verbindlich bestätigt werden.
Verhandlungsrunden und endgültige Angebote
Verhandlungen können schriftlich, virtuell oder in Präsenz durchgeführt werden und sich über eine oder mehrere Runden erstrecken. Jeder Verhandlungsrunde kann eine schriftliche Agenda oder ein Verhandlungsprotokoll zugrunde liegen. Nach Abschluss einer Runde kann der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe überarbeiteter Angebote auffordern. Mit der Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote erklärt der Auftraggeber die Verhandlungen für beendet, soweit nicht ausnahmsweise eine weitere zulässige Verfahrenshandlung erforderlich ist. Die endgültigen Angebote sind vollständig, abschließend und bindend; auf ihrer Grundlage erfolgt die finale Wertung und Zuschlagsentscheidung.
Gleichstand und Zuschlagsempfehlung
Erreichen zwei oder mehr Angebote dieselbe Gesamtpunktzahl, wird der Gleichstand in der in [Anlage/Bewertungsmatrix] festgelegten Reihenfolge aufgelöst, beispielsweise zunächst anhand der höheren Qualitätswertung, sodann anhand der höheren Punktzahl im Kriterium „Funktionale Eignung der CAFM-Lösung“, sodann anhand des niedrigeren Gesamtbewertungspreises und schließlich anhand eines dokumentierten objektiven Stichentscheids, soweit dies erforderlich ist. Die Zuschlagsempfehlung wird vom Auftraggeber nachvollziehbar dokumentiert und nach Maßgabe der internen Freigabe- und Entscheidungsregeln [Freigabegremium/Entscheidungsweg] bestätigt.
| Zuschlagskriterium | Bewertungsfokus | Gewichtung [in %] |
|---|---|---|
| Funktionale Eignung der CAFM-Lösung | Abdeckung der geforderten FM-Prozesse und Funktionalitäten, Konfigurierbarkeit, Benutzerfreundlichkeit, Reporting, Workflow-Fähigkeit, mobile Nutzung, Dokumentenbezug, Rollen- und Berechtigungskonzept | [xx] |
| Implementierungs- und Migrationskonzept | Projektmethodik, Phasen- und Terminplanung, Datenanalyse, Datenbereinigung, Migrationsvorgehen, Testkonzept, Cutover, Risikomanagement, Qualitätssicherung | [xx] |
| Integrations- und Systemarchitektur | Schnittstellenkonzept, Offenheit der Architektur, Skalierbarkeit, Interoperabilität, Mandanten-/Standortfähigkeit, technische Betriebsfähigkeit | [xx] |
| Nutzerbefähigung und Supportmodell | Schulungs- und Kommunikationskonzept, Change-Management, Dokumentation, Serviceorganisation, Betriebsübergang, Hypercare, SLA-/Support-Konzept | [xx] |
| Informationssicherheit und Compliance | Hosting-/Betriebsmodell, Zugriffsschutz, Protokollierung, Backup/Wiederherstellung, Auditierbarkeit, Datenschutz- und Sicherheitskonzept, regulatorische Nachvollziehbarkeit | [xx] |
| Kommerzielles Angebot | Gesamtbewerteter Preis, Preistransparenz, Lizenz- und Wartungsmodell, Implementierungskosten, optionale Leistungen, Nachhaltigkeit der Kostenstruktur über den Bewertungszeitraum | [xx] |
Form, Sprache und Einreichungsformat
Teilnahmeanträge und Angebote sind in [Verfahrenssprache] einzureichen. Zugelassen ist ausschließlich die elektronische Einreichung über [Vergabeplattform/System] im Dateiformat [Dateiformate], sofern der Auftraggeber keine abweichende Form vorgibt. Erforderliche Erklärungen sind von vertretungsberechtigten Personen zu unterzeichnen; soweit zugelassen, genügt [einfache/fortgeschrittene/qualifizierte] elektronische Signatur. Der Auftraggeber kann verlangen, dass Teilnahmeantrag, technisches Angebot und kommerzielles Angebot getrennt eingereicht und eindeutig bezeichnet werden. Verweise auf externe Speicherorte, nicht freigegebene Cloud-Dienste oder passwortgeschützte Inhalte ohne vorherige Abstimmung sind unzulässig, sofern der Auftraggeber nichts anderes bestimmt.
Fristenmanagement
Für sämtliche Teilnahmeanträge, Angebote, Rückfragen, Nachforderungen, Verhandlungsbeiträge und endgültigen Angebote gelten ausschließlich die durch den Auftraggeber bekannt gemachten Fristen. Maßgeblich ist der Zeitstempel des in den Vergabeunterlagen benannten elektronischen Systems. Der Bewerber oder Bieter trägt das Risiko der vollständigen und rechtzeitigen Übermittlung. Technische Störungen im Einflussbereich des Teilnehmers entbinden nicht von der fristgerechten Einreichung. Soweit der Auftraggeber Fristen verlängert oder Verfahrensschritte verschiebt, werden die betroffenen Teilnehmer hierüber in geeigneter Form informiert.
Rückfragen, Aufklärung und Kommunikation
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den in [Vergabeunterlagen] benannten Kommunikationskanal bis spätestens [Datum/Uhrzeit] einzureichen. Mündliche Auskünfte, informelle Hinweise oder Aussagen außerhalb des formalen Kommunikationskanals sind unverbindlich, sofern sie nicht durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Antworten auf Fragen und Klarstellungen mit allgemeiner Relevanz werden allen betroffenen Teilnehmern in anonymisierter oder abstrahierter Form zur Verfügung gestellt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bereitgestellte Klarstellungen, Nachträge und aktualisierte Unterlagen rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen und bei der Erstellung seines Teilnahmeantrags oder Angebots zu berücksichtigen.
Bindefrist und Gültigkeit
Teilnahmeanträge und Angebote bleiben bis zum Ablauf der in [Abschnitt 7.2] oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Bindefrist verbindlich. Der Auftraggeber kann vor Ablauf dieser Frist eine angemessene Verlängerung verlangen. Erklärt ein Bieter die Verlängerung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben. Preisangaben gelten, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes geregelt ist, als Festpreise für den in [Preisblatt/Vertragsentwurf] definierten Zeitraum.
Vertraulichkeit und Datenbehandlung
Der Auftraggeber behandelt die von den Teilnehmern eingereichten Unterlagen vertraulich, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Offenlegungspflichten entgegenstehen. Vertrauliche oder besonders schutzwürdige Inhalte sind vom Teilnehmer eindeutig zu kennzeichnen und in ihrem Geheimhaltungsinteresse sachgerecht zu begründen. Der Teilnehmer seinerseits hat sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur im für die Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Sofern Testzugänge, Demonstrationsumgebungen, Beispiel-Datensätze oder sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht werden, sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Sicherheits- und Nutzungsbedingungen einzuhalten.
| Verfahrensschritt | Datum/Uhrzeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Veröffentlichung der Vergabeunterlagen | [Datum/Uhrzeit] | Start des Verfahrens |
| Frist für Rückfragen | [Datum/Uhrzeit] | Fragen sind ausschließlich über [Vergabeplattform/Kanal] einzureichen |
| Frist für Teilnahmeanträge | [Datum/Uhrzeit] | Verspätete Teilnahmeanträge werden grundsätzlich ausgeschlossen |
| Auswahlentscheidung / Aufforderung zur Angebotsabgabe | [Datum/Uhrzeit] | Voraussichtlicher Termin |
| Frist für Erstangebote | [Datum/Uhrzeit] | Nur für ausgewählte Bewerber |
| Geplante Verhandlungsphase | [Zeitraum] | Vorbehaltlich Anpassungen durch den Auftraggeber |
| Frist für endgültige Angebote | [Datum/Uhrzeit] | Bindende Grundlage der Zuschlagsentscheidung |
| Voraussichtliche Zuschlagsentscheidung | [Datum/Uhrzeit] | Unverbindliche Planung |
| Bindefrist der Angebote | [Datum/Uhrzeit / Anzahl Tage] | Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Angebote verbindlich |
Gründe für Zurückweisung oder Ausschluss
Teilnahmeanträge oder Angebote können insbesondere dann zurückgewiesen oder vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie verspätet eingehen, unvollständig sind, wesentliche angeforderte Erklärungen oder Nachweise fehlen, Mindestanforderungen nicht erfüllen, unzulässige Einschränkungen oder Vorbehalte enthalten, den vorgegebenen Einreichungsanforderungen nicht entsprechen, in wesentlichen Teilen widersprüchlich oder nicht plausibel sind, auf unzutreffenden Angaben beruhen, nicht angemessen aufgeklärte ungewöhnlich niedrige Preise enthalten oder Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Absprachen, Interessenkonflikte oder unzulässige Einflussnahmen vorliegen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer angeforderte Klarstellungen nicht fristgerecht oder nicht hinreichend erteilt.
Aufklärung und Nachforderung
Der Auftraggeber kann – soweit rechtlich zulässig – fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern oder Bewerber/Bieter zur Aufklärung des Inhalts ihrer Teilnahmeanträge und Angebote auffordern. Ein Anspruch auf Nachforderung oder Aufklärung besteht nicht. Nachforderungen und Aufklärungen dürfen nicht dazu führen, dass ein Teilnahmeantrag oder Angebot inhaltlich wesentlich geändert, nachträglich verbessert oder in einer Weise ergänzt wird, die den Wettbewerb verfälscht oder andere Teilnehmer benachteiligt. Alle Aufklärungen und Nachforderungen erfolgen in der vom Auftraggeber festgelegten Form und Frist.
Verifikation von Erklärungen und Nachweisen vor Zuschlag
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber sämtliche im Verfahren abgegebenen Erklärungen und Nachweise überprüfen und aktualisierte Belege verlangen. Dies betrifft insbesondere Registerauszüge, Versicherungsnachweise, Referenzbestätigungen, Bonitätsnachweise, Angaben zu Schlüsselpersonal, Zertifikate, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Nachweise zur Verfügbarkeit von Drittressourcen, Angaben zur Informationssicherheit sowie die tatsächliche Leistungsfähigkeit der angebotenen Lösung. Kann ein Bieter verlangte Nachweise nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Form vorlegen oder erweisen sich gemachte Angaben als unzutreffend, kann der Auftraggeber den betreffenden Bieter ausschließen und den Zuschlag dem nächstplatzierten, noch wertbaren Bieter erteilen, soweit rechtlich zulässig.
