Glossar EVB-IT, CAFM und Cloud-Beschaffung
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Glossar EVB-IT, CAFM und Cloud-Beschaffung
Einsatz im Vergabeverfahren für ein CAFM-System
Verwendungszweck: Glossarbaustein für Vergabeunterlagen, Vertragsanlagen und interne Entscheidungsunterlagen
Kurzdefinition: EVB-IT steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“.
Praxisrelevanz: Für den Bund sind die EVB-IT bei der Beschaffung von IT-Leistungen maßgeblich zu berücksichtigen; für Länder ist die jeweilige Landeslage zu prüfen; für Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber sind sie regelmäßig zu empfehlen.
Praxisplattform: Für die operative Vertragserstellung sind die digitalen EVB-IT-Playbooks und Downloads auf der Internetplattform evb-it.gov.de von Bedeutung.
Dieses Glossar dient als unmittelbar verwendbarer Anhang für Vergabe- und Vertragsunterlagen im Zusammenhang mit der Beschaffung eines CAFM-Systems. Es vereinheitlicht die im Vergabeverfahren verwendeten Begriffe und schafft eine gemeinsame Lesart für Bedarfsträger, Vergabestelle, Fachseite, IT, Datenschutz, Informationssicherheit und Bieter.
Begriffe der IT-Beschaffung und CAFM-Systeme
- Kurzdefinition und Anwendungsadressaten
- Vergabe- und Rechtsrahmen
- EVB-IT-Vertragstypen
- Cloud-, Betriebs- und Sicherheitsbegriffe
- CAFM- und FM-Fachbegriffe
- Projekt-, Leistungs- und Umsetzungsbegriffe
- Einordnung für die CAFM-Ausschreibung
Kurzdefinition und Anwendungsadressaten
EVB-IT: Abkürzung für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Gemeint ist die in Deutschland etablierte Vertragsfamilie für die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber.
Verbindlichkeit im Bund: Für die Bundesverwaltung sind bei der Beschaffung von IT-Leistungen die EVB-IT nach VV Nr. 4.3 zu § 55 BHO zu berücksichtigen. In der Praxis bedeutet dies: Die EVB-IT sind im Bund der maßgebliche Standard.
Anwendung in Ländern: Für Länder ist zu prüfen, ob landesrechtliche Vorgaben, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften die Anwendung verbindlich vorsehen. Eine einheitliche Aussage für alle Länder ist deshalb nicht möglich.
Empfehlung für Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber: Auch dort, wo keine ausdrückliche Verpflichtung besteht, ist die Nutzung der EVB-IT regelmäßig zu empfehlen, weil sie praxiserprobte Standardmuster für IT-Beschaffung, Projektsteuerung und Risikoverteilung bereitstellen.
EVB-IT Rahmenvereinbarung: Seit 2024 als eigener Baustein der EVB-IT-Familie verfügbar. Sie dient als übergreifender Dachvertrag für mehrere Leistungsbereiche, Module, Optionen und spätere Abrufe.
EVB-IT digital / Internetplattform: Die EVB-IT-Muster werden digital bereitgestellt. Für die praktische Arbeit relevant sind die browserbasierten Playbooks und Downloadangebote der Internetplattform evb-it.gov.de; dort werden Vertragsmuster, digitale Ausfüllhilfen und weitere Dateien gebündelt.
Vergabe- und Rechtsrahmen
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei den EVB-IT sind dies die standardisierten Vertragsbedingungen, die zusammen mit dem Vertragsformular den konkreten Vertrag bilden.
Auftraggeber: Die ausschreibende und später vertragsschließende öffentliche Stelle.
Auftragnehmer: Das Unternehmen, das im Vergabeverfahren den Zuschlag erhält und die Leistung erbringt.
BHO: Bundeshaushaltsordnung. Im EVB-IT-Kontext besonders relevant wegen § 55 BHO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Bieter: Unternehmen, das ein Angebot im Vergabeverfahren abgibt.
Bieterfrage: Frage eines Unternehmens zu den Vergabeunterlagen. Antworten der Vergabestelle sind vergaberechtlich sensibel, weil sie allen Bietern diskriminierungsfrei zugänglich gemacht werden müssen.
BVB: Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Anlagen und -Geräten sowie von DV-Programmen. Ältere Vertragsmuster, die durch die EVB-IT weitgehend abgelöst wurden.
Eignungskriterien: Kriterien zur Prüfung, ob ein Unternehmen fachlich, wirtschaftlich, finanziell und personell leistungsfähig ist.
GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Enthält in Teil 4 die zentralen vergaberechtlichen Regeln oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Leistungsbeschreibung: Fachlich-technische Beschreibung dessen, was beschafft werden soll. Sie ist die zentrale Grundlage für Angebote und spätere Vertragsauslegung.
Los / Losbildung: Aufteilung einer Beschaffung in Teil- oder Fachlose. Bei CAFM-Projekten kann dies etwa nach Software, Migration, Schulung oder Support differenziert werden.
LHO: Landeshaushaltsordnung. Landesrechtliches Gegenstück zur BHO.
Rahmenvereinbarung: Vergaberechtliches Instrument zur Festlegung von Bedingungen für zukünftige Einzelaufträge innerhalb einer Laufzeit. Im EVB-IT-Kontext kann dies mit der EVB-IT Rahmenvereinbarung vertraglich ausgestaltet werden.
Abruf: Einzelbeauftragung auf Grundlage einer bestehenden Rahmenvereinbarung.
Vergabeunterlagen: Gesamtheit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Bekanntmachung, Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsentwurf und Anlagen.
UVgO: Unterschwellenvergabeordnung. Maßgebliches Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
VgV: Vergabeverordnung. Maßgebliches Regelwerk für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Zuschlagskriterien: Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, etwa Preis, Qualität, Umsetzungskonzept, Sicherheit, Support oder Bedienbarkeit.
EVB-IT-Vertragstypen
EVB-IT Cloud: Vertragstyp für Cloudleistungen, insbesondere IaaS, PaaS, SaaS und Managed Cloud Services. Für ein cloudbasiertes CAFM-System regelmäßig der zentrale Hauptvertrag.
EVB-IT Dienstleistung: Vertragstyp für IT-Dienstleistungen, bei denen vor allem ein Tätigwerden geschuldet ist, zum Beispiel Schulungen, Workshops, Projektmanagement-Unterstützung, Migrationsunterstützung oder fachliche Beratung.
EVB-IT Service: Vertragstyp für weitergehende Service- und Betreuungsleistungen. Im CAFM-Kontext relevant, wenn zusätzliche Support- oder Betriebsleistungen außerhalb des Standard-Cloudangebots vertraglich abgebildet werden sollen.
EVB-IT Erstellung: Vertragstyp für die Erstellung oder tiefgreifende Anpassung von Software, wenn ein werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist. Relevanz insbesondere bei Individualentwicklungen oder umfangreichen quellcodenahen Anpassungen.
EVB-IT System: Vertragstyp für die Erstellung eines Gesamtsystems mit Schwerpunkt auf der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.
EVB-IT Systemlieferung: Vertragstyp für die Lieferung eines Systems mit ergänzenden Leistungen zur Betriebsbereitschaft, wenn diese Zusatzleistungen nicht den Schwerpunkt bilden.
EVB-IT Überlassung Typ A: Vertragstyp für die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware.
EVB-IT Überlassung Typ B: Vertragstyp für die zeitweise Überlassung von Standardsoftware. Bei echtem Cloudbezug ist dennoch regelmäßig zu prüfen, ob EVB-IT Cloud vorrangig passt.
EVB-IT Pflege S: Vertragstyp für Pflegeleistungen an Standardsoftware.
EVB-IT Kauf: Vertragstyp für den Kauf von Hardware oder sonstigen Kaufgegenständen. Im hier betrachteten CAFM-SaaS-Kontext regelmäßig nicht einschlägig.
EVB-IT Instandhaltung: Vertragstyp für Instandhaltungsleistungen an Hardware. Im hier betrachteten Szenario ebenfalls regelmäßig nicht einschlägig.
Teil A der EVB-IT Rahmenvereinbarung: Allgemeiner Teil der Rahmenvereinbarung mit den übergreifenden Regelungen.
Teil B der EVB-IT Rahmenvereinbarung: Modulspezifischer Teil der Rahmenvereinbarung für die jeweils ausgewählten Leistungsbereiche.
Modul: Ein in die EVB-IT Rahmenvereinbarung eingebundener Leistungsbereich oder Vertragstyp.
Cloud-, Betriebs- und Sicherheitsbegriffe
Cloud: Bereitstellung von IT-Leistungen über ein Netz. Typisch sind Skalierbarkeit, standardisierte Leistungserbringung und nutzungsorientierte Bereitstellung.
SaaS: Software as a Service. Die Anwendung wird durch den Anbieter betrieben und dem Auftraggeber als Dienst zur Nutzung bereitgestellt.
PaaS: Platform as a Service. Der Anbieter stellt zusätzlich zur Infrastruktur eine technische Plattform bereit.
IaaS: Infrastructure as a Service. Der Anbieter stellt insbesondere Rechenleistung, Speicher, Netzkomponenten oder virtuelle Server bereit.
Managed Cloud Services: Zusätzliche gemanagte Betriebsleistungen innerhalb eines Cloudmodells, etwa Administration, Monitoring oder Betriebsunterstützung.
Mandantenfähigkeit: Fähigkeit einer Software, mehrere Nutzer- oder Organisationseinheiten logisch getrennt in einem gemeinsamen System zu führen.
Multi-Tenancy: Technisches Grundprinzip vieler SaaS-Lösungen, bei dem mehrere Kunden auf einer gemeinsamen Anwendungsinstanz oder gemeinsamen Plattform logisch getrennt betrieben werden.
Betriebsmodell: Beschreibung, wie die Leistung technisch, organisatorisch und vertraglich erbracht wird, etwa als Public Cloud, Private Cloud oder Hybridmodell.
Public Cloud: Cloudangebot mit standardisierter Infrastruktur für mehrere Kunden.
Private Cloud: Dedizierte oder exklusiv bereitgestellte Cloudumgebung für einen Kunden.
Hybrid Cloud: Kombination verschiedener Cloud- oder IT-Betriebswelten.
SLA: Service Level Agreement. Vertragliche Festlegung messbarer Qualitäts- und Leistungsparameter, etwa Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit.
Verfügbarkeit: Prozentsatz oder Zeitanteil, in dem das System innerhalb definierter Betriebszeiten nutzbar sein muss.
Reaktionszeit: Zeitspanne zwischen Eingang einer Störungsmeldung und Beginn der Bearbeitung durch den Auftragnehmer.
Wiederherstellungszeit: Zeitspanne bis zur Wiederherstellung der geschuldeten Nutzbarkeit nach einer Störung.
Backup: Sicherung von Datenbeständen zur Wiederherstellung im Fehlerfall.
Restore: Rücksicherung gesicherter Daten in ein System.
Monitoring: Laufende Überwachung eines Systems, um Leistung, Verfügbarkeit und Fehlersituationen zu erkennen.
Release: Geplante neue Programmversion oder gebündelte Veröffentlichung von Änderungen.
Patch: Kleinere Fehlerbehebung oder Sicherheitskorrektur.
Update: Aktualisierung einer Software innerhalb einer bestehenden Produktlinie.
Upgrade: Größere funktionale oder technische Weiterentwicklung einer Software.
Testsystem: Nichtproduktive Umgebung für Erprobung, Qualitätssicherung oder Schulung.
Produktivsystem: Tatsächlich im Echtbetrieb eingesetztes System.
Schnittstelle: Technischer Übergabepunkt für Daten oder Funktionen zwischen zwei Systemen.
API: Application Programming Interface. Formal definierte Programmierschnittstelle zur Integration oder Anbindung anderer Anwendungen.
Interoperabilität: Fähigkeit mehrerer Systeme, Daten und Funktionen austauschbar und gemeinsam nutzbar bereitzustellen.
SSO: Single Sign-on. Einmalige Anmeldung, mit der ein Nutzer auf mehrere Systeme zugreifen kann.
Rollen- und Rechtekonzept: Regelung, welche Nutzergruppen welche Daten einsehen, ändern oder freigeben dürfen.
Audit Trail: Nachvollziehbare Protokollierung von Änderungen, Zugriffen oder Bearbeitungsschritten.
Exit: Gesamtheit der Regelungen für das Vertragsende, insbesondere Datenrückgabe, Datenexport, Löschung, Unterstützung beim Anbieterwechsel und geordnete Betriebsbeendigung.
Reversibilität: Fähigkeit, Daten, Prozesse und gegebenenfalls Konfigurationen aus einer Cloudlösung wieder herauszulösen und in ein anderes Zielsystem zu überführen.
Datenexport: Ausgabe von Daten in einem verwendbaren, dokumentierten und möglichst strukturierten Format.
Datenlokation: Ort oder Region der Datenverarbeitung und Datenspeicherung.
BSI: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
C5: Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue des BSI. In der Beschaffungspraxis ein wichtiger Referenzrahmen für Sicherheitsanforderungen an Cloudanbieter.
ISO 27001: Internationale Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme.
TOM: Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener oder sonst schutzbedürftiger Daten.
Auftragsverarbeitung: Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen.
AVV: Auftragsverarbeitungsvertrag. Vertragliche Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Rollen und Pflichten bei einer Auftragsverarbeitung.
Unterauftragsverarbeiter: Weiterer Dienstleister, den ein Auftragsverarbeiter für Teile der Datenverarbeitung einsetzt.
CAFM- und FM-Fachbegriffe
CAFM: Computer Aided Facility Management. Softwaregestützte Unterstützung von Facility-Management-Prozessen über den Lebenszyklus von Flächen, Gebäuden, Anlagen und Services.
FM: Facility Management. Organisatorische und technische Leistungen zur Unterstützung von Nutzung, Betrieb und Werterhalt der gebauten Umwelt.
CAFM-System: Das konkret eingeführte Gesamtsystem aus CAFM-Software, Konfiguration, Datenstrukturen, Rollen, Schnittstellen, Berichten und gegebenenfalls angebundenen Drittsystemen.
CAFM-Software: Die eigentliche Anwendungssoftware innerhalb des CAFM-Systems.
Objektstruktur: Fachliche und technische Abbildung von Liegenschaften, Gebäuden, Etagen, Räumen, Anlagen und sonstigen Objekten im System.
Stammdaten: Relativ stabile Grunddaten, etwa Gebäude, Räume, Kostenstellen, Anlagentypen oder Nutzerstammsätze.
Bewegungsdaten: Laufend entstehende operative Daten, etwa Tickets, Aufträge, Meldungen, Maßnahmen oder Reservierungen.
Flächenmanagement: Verwaltung, Auswertung und Steuerung von Flächen und Raumstrukturen.
Raummanagement: Operative Verwaltung von Räumen, Belegungen, Nutzungen und Zuordnungen.
Instandhaltungsmanagement: Planung, Steuerung und Dokumentation von Wartungen, Prüfungen, Störungen und Instandsetzungsmaßnahmen.
Betreiberverantwortung: Rechtlich-organisatorische Verantwortung für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen.
Asset Management: Verwaltung von Vermögens- oder Anlagengütern einschließlich Lebenszyklus, Zustand, Kosten und Maßnahmen.
Helpdesk: Zentrale Anlaufstelle für Störungen, Serviceanforderungen oder Nutzeranfragen.
Ticket: Elektronisch dokumentierter Vorgang im Helpdesk- oder Serviceprozess.
Workflow: Digital unterstützter Ablauf definierter Prozessschritte mit Zuständigkeiten, Fristen und Statuswechseln.
Kalender- und Reservierungsfunktion: Funktion zur Buchung oder Verwaltung von Räumen, Arbeitsplätzen, Ressourcen oder Services.
BIM: Building Information Modeling. Modellbasierte Methode zur Erzeugung, Verwaltung und Nutzung strukturierter Bauwerksinformationen.
CAD: Computer Aided Design. Rechnergestütztes Zeichnen und Konstruieren; im CAFM-Kontext oft Datenquelle für Raum- und Flächeninformationen.
CDE: Common Data Environment. Gemeinsame digitale Datenumgebung, insbesondere im BIM-Kontext.
Key User: Fachlich besonders qualifizierter Anwender mit vertieftem Prozess- und Systemwissen.
Administrator: Person mit erweiterten technischen oder fachadministrativen Rechten zur Pflege des Systems.
Projekt-, Leistungs- und Umsetzungsbegriffe
Standardsoftware: Bereits vorhandene, für mehrere Kunden entwickelte und standardisiert angebotene Software.
Individualsoftware: Für einen bestimmten Auftraggeber neu entwickelte oder wesentlich individuell geprägte Software.
Customizing: Anpassung einer Standardsoftware an die Bedürfnisse des Auftraggebers, etwa durch Einstellungen, Regelwerke, Formulare oder Masken.
Parametrisierung: Festlegung von Einstellwerten oder Regeln innerhalb einer Software, ohne den Quellcode zu ändern.
Konfiguration: Technische oder fachliche Einrichtung eines Systems für den vorgesehenen Einsatz.
Implementierung: Gesamtheit der Einführungs- und Umsetzungsleistungen bis zur produktiven Nutzbarkeit.
Datenmigration: Überführung von Bestandsdaten aus Altsystemen oder Dateien in das neue System.
Datenbereinigung: Prüfung, Korrektur und Vereinheitlichung von Bestandsdaten vor oder während der Migration.
Pilotbetrieb: Zeitlich oder fachlich begrenzter Erprobungsbetrieb vor dem breiten Roll-out.
Go-live: Übergang des Systems in den produktiven Echtbetrieb.
Hypercare: Intensivierte Unterstützungsphase unmittelbar nach dem Go-live.
Schulung: Vermittlung von Bedien-, Administrations- oder Prozesswissen an Anwender, Key User oder Administratoren.
Train-the-Trainer: Schulungskonzept, bei dem zunächst Multiplikatoren qualifiziert werden, die ihr Wissen intern weitergeben.
Support: Unterstützung im laufenden Betrieb, insbesondere bei Störungen, Fragen oder Bedienproblemen.
Service Desk: Organisierter Supportkanal mit Annahme, Kategorisierung und Steuerung von Meldungen.
Change Request: Formalisierter Änderungswunsch an Leistung, Zeit, Umfang, Systemfunktion oder Projektorganisation.
Leistungsnachweis: Dokumentation erbrachter Leistungen, häufig als Grundlage für Abrechnung oder Freigabe.
Abnahme: Formelle Billigung einer werkvertraglichen Leistung. Im Cloudkontext kann sie punktuell für Einführungs- oder Migrationsleistungen bedeutsam sein, auch wenn der laufende SaaS-Betrieb nicht im klassischen Sinn abgenommen wird.
Mangel: Abweichung der Leistung von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.
Mängelmanagement: Verfahren zur Erfassung, Priorisierung, Bearbeitung und Nachverfolgung von Mängeln.
Nutzungsrechte: Vertraglich geregelte Rechte zur Nutzung von Software, Dokumentation, Arbeitsergebnissen, Schnittstellen oder sonstigen Unterlagen.
Dokumentation: Gesamtheit der funktionalen, technischen, administrativen und nutzerbezogenen Beschreibungen des Systems.
Onboarding: Vorbereitende Maßnahmen zum Einstieg in die Nutzung oder Zusammenarbeit, zum Beispiel Bereitstellung von Zugängen, Rollen, Testdaten oder Ansprechpartnern.
Offboarding: Geordnete Beendigung der Nutzung oder Zusammenarbeit, einschließlich Übergabe, Rückgabe, Löschung und Abschlussdokumentation.
Exit-Plan: Vorab festgelegte Planung für das geordnete Vertragsende und den Übergang auf eine Folgelösung.
Einordnung für die CAFM-Ausschreibung
Regelfall im vorliegenden Szenario: Bei einem CAFM-System als cloudbasierte Standardlösung ist regelmäßig EVB-IT Cloud der sachnächste Hauptvertrag.
Rahmenlogik: Wenn mehrere Leistungsarten – etwa SaaS, Schulung, Migration, Support, Zusatzmodule und optionale Abrufe – gebündelt oder über die Laufzeit flexibel nachgezogen werden sollen, ist die EVB-IT Rahmenvereinbarung als zentrales Dachelement besonders zweckmäßig.
Schulungen und Betreuung: Schulungen, Workshops, Einführungs- und Migrationsunterstützung passen häufig zur EVB-IT Dienstleistung; vertiefte Betreuungs- und Zusatzserviceleistungen können ergänzend über EVB-IT Service abgebildet werden.
Werkvertragliche Sonderfälle: Sobald individualisierte Entwicklung, Quellcodeanpassung oder die Herbeiführung eines bestimmten funktionsfähigen Erfolgs im Vordergrund steht, ist zusätzlich zu prüfen, ob EVB-IT Erstellung oder ausnahmsweise EVB-IT System einschlägig wird.
Hardwarebezug: Kauf und Instandhaltung von Hardware bleiben im hier betrachteten Beschaffungsszenario bewusst unberücksichtigt.
